Urlaub mit Hund genießen 🐶




Einreisebestimmungen für Hunde nach Italien

  •  Blauer EU-Heimtierpass (Pet-Pass), gültige Tollwutimpfung und Chip

  • Beachten Sie auch die allgemeinen Einreisebestimmungen

  • Jungtiere bis 12 Wochen: Einreise nicht erlaubt

Beste Hundereisezeit

ganzjährig, im Süden und an der Küste Frühling und Herbst

 

Hunde-Länderinfos für Italien

Auch wenn Italiener – besonders am Land – ein anderes Verständnis von Hundehaltung haben, akzeptieren sie vierbeinige Touristen ohne Probleme. Auch an wilden Stränden sind Hunde erlaubt. An bewirtschafteten fragt man am besten um Erlaubnis.

Auf jeden Fall sollte man sich schon vor der Reise um Hotelzimmer, Ferienwohnung, Ferienhaus, Appartement oder Privatpension kümmern. So stellt man sicher, dass der vierbeinige Tourist ebenso willkommen ist wie der zweibeinige. In Restaurants werden Hunde mittlerweile fast überall geduldet. Und sitzt man im Freien, hat man sowieso kein Problem.

In öffentlichen Verkehrsmitteln darf der Hund mit Maulkorb zum halben Preis mitfahren. Leinen- und Maulkorbpflicht sind in Italien in den verschiedenen Kommunen unterschiedlich geregelt. Maulkorb und Leine sind aber generell in Italien mitzuführen.

Außerhalb der dichteren Siedlungsgebiete schaut in der Regel niemand darauf, ob der Hund Leine oder Maulkorb trägt. Hier kann er nach Herzenslust herumtollen, und Hund und Herrl können den Urlaub in vollen Zügen genießen!

 

 

 

Diese Bestimmungen geltenim Allgemeinen.

Immer müssen auch die Einreisebestimmungen der Durchreise-Länder beachtet werden!
Egal, ob man mit dem Auto, der Bahn, dem Flugzeug oder dem Schiff reist.

  • Bis 2011 gilt statt dem Chip auch noch die gut lesbare Tätowierung. Ab 2012 gilt nur noch der Chip.
  • Alle Angaben gelten für Tiere im privaten Reiseverkehr (mit max. fünf Tieren)
  • Alle Bestimmungen gelten für Hunde, Katzen und Frettchen über drei Monaten.
  • Für Tiere unter drei Monaten braucht man zusätzlich zum Pet-Pass und zum Chip die Bestätigung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde oder es seine Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet. Für die Einreise nach Österreich sind diese Voraussetzungen ausreichend. Für die Einreise in andere EU-Staaten ist zusätzlich beim zuständigen Ministerium des jeweiligen Landes ein schriftlicher Antrag zu stellen.