1. Vertrag

1.1 Die folgenden Bedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vermieter eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung – im folgenden "Vermieter" und dem Mieter – im folgenden "Kunde". Das Ferienhaus oder die Ferienwohnung werden im folgenden als "Objekt" bezeichnet.

1.2 Mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung beim Kunden kommt ein direkter Miet­vertrag zwischen dem Vermieter und dem Kunden zu Stande. 

1.3 Der Vermieter verpflichtet sich, die in der Buchung bezeichneten Leistungen vertrags- und gesetzesgemäß zu erbingen, insbesondere dem Kunden das Objekt im gebuchten Zeitraum zur alleinigen Nutzung bereitzustellen.

1.4 Das Objekt wird dem Kunden im gebuchten Zeitraum vermietet. Der Kunde verpflichtet sich, das Objekt ausschließlich für persönliche Urlaubszwecke und höchstens mit der in der Buchung angegebenen maximalen Personenzahl zu nutzen.

1.5 Martina Immobiliare Italienganznah vertritt den Vermieter als Vermittler bei der Anbahnung und dem Ab­schluss von Verträgen, deren Änderung, Stornierung und Kündigung und übernimmt Aufgaben bei der Zahlungsabwicklung und dem Versand von Reiseunterlagen.

2. Zahlung

2.1 Der Kunde verpflichtet sich, den in der Buchung bezeichneten Mietpreis, die Nebenkosten  ( bitte lesen Sie  NEUE MIETBESTIMMUNG ) und die Kaution zu zahlen.

2.2 Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises wird bei Buchung fällig. Der Restbetrag ist spätestens am 30. Tag vor Mietbeginn fällig (  Ohne vollständige Bezahlung hat der Kunde keinen Anspruch auf die gebuchte Leistung. Der Vermieter kann ihm die Übergabe des Objekts bei Mietbeginn verweigern ) oder je nach Vereinbahrung vor Ort bei Objektuebergabe . 


 

3. Reiseunterlagen

3.1 Soweit nicht anders in der Buchung vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung des Mietpreises Reiseunterlagen mit Hinweisen des Vermieters zur Schlüsselübergabe, Anreise und weiteren Informationen. Die Reiseunterlagen sind zusammen mit der Buchungsbestätigung bei Mietbeginn vorzulegen.

3.2 Sollten die Reiseunterlagen nicht spätestens 14 Tage nach Zahlung des vollständigen Miet­preises beim Kunden eingetroffen sein, so ist der Kunde verpflichtet, sich umgehend zu melden.

4. Kaution

4.1 Soweit bei der Buchung vereinbart, kann der Vermieter vom Kunden bei Mietbeginn eine Kaution als Sicherheitsleistung verlangen.

4.2 Der Vermieter verpflichtet sich, die hinterlegte Kaution dem Kunden nach Schlüssel­über­gabe bei Mietende zurückzuzahlen. Dabei werden gegebenenfalls entstandene Neben­kosten verrechnet. Gleiches gilt für durch den Kunden zu verantwortende Schäden an dem Objekt.

5. Änderung

5.1 Änderungswünsche des Kunden, zum Beispiel hinsichtlich des Mietdauer oder der Anzahl mitreisender Personen, gelten mit Zugang der schriftlichen Bestätigung des Vermieters als vereinbart.

5.2 Bis zum Mietbeginn kann der Kunde sich durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Dazu ist eine schriftliche Benachrichtigung an den Vermieter erforderlich, die Namen und Anschrift der Ersatzperson enthält. Bis die Eratzperson gegenüber dem Vermieter erklärt hat, für sämtliche vertraglichen Pflichten des Kunden einzustehen, bleibt der Kunde vertrags­pflichtig.

5.3 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Kunden unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind, kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Erklärung an den Vermieter kostenlos zurücktreten.

5.4 Nach Buchung sind Preiserhöhungen ausschließlich aus sachlich berechtigten und unvorher­sehbaren Gründen im nachweisbaren Umfang möglich, zum Beispiel bei Erhöhung von Gebühren, Steuern und Abgaben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% des Mietpreises kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Erklärung an den Vermieter kostenlos zurücktreten.

6. Rücktritt

6.1 Bis zum in der Buchung vereinbarten Mietbeginn kann der Kunde durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeit­punkt des Zugangs der Rücktrittserklärung.

6.2 Es gelten die folgenden pauschalen Stornierungskosten:


0 % des Mietpreises bei Rücktritt bis zum 90.    vor Mietbeginn


30% des Mietpreises bei Rücktritt bis zum 90. und bis zum 60. Tag  vor Mietbeginn
50% des Mietpreises bei Rücktritt bis zum 59. und bis zum 30. Tag  vor Mietbeginn

80% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 29. und bis zum 10. Tag vor Mietbeginn
90% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 9. Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen

6.3 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn das Objekt für denselben Zeitraum und zu denselben Bedingungen anderweitig vermietet werden konnte.

7. Vor Ort und nach der Reise

7.1 Ist in der Buchung nichts anderes vereinbart, stellt der Vermieter das Objekt dem Kunden am Anreisetag ab 17 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollte der Kunde später als 19 Uhr anreisen, sollte der Vermieter zuvor informiert werden. Am Ende der Mietzeit ist das Objekt bis spätestens 10 Uhr morgens zu räumen.

 
7.2. Das Objekt darf höchstens mit der laut Buchungsbestätigung maximalen Personenzahl genutzt werden. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen.

7.3 Hunde, Katzen und andere Tiere dürfen nur gehalten oder verwahrt werden, wenn dies ausdrücklich in der Buchung vereinbart ist. Der Kunde haftet für alle durch die Tierhaltung verursachten Schäden.

7.4 Der Kunde ist gehalten, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, eine gegebenenfalls ausliegende Hausordnung zu beachten.

7.5 Der Kunde verpflichtet sich, das Objekt mitsamt Inventar und Außenanlagen mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhaft durch den Kunden verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Räumen oder an dem Gebäude ist der Kunde ersatzpflichtig. Schäden hat der Kunde unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht recht­zeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Kunde ersatzpflichtig.

7.6 Bei eventuell auftretenden Störungen der gebuchten Leistung, insbesondere Mängeln an dem Objekt, ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder einen eventuell auftretenden Schaden gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter eventuelle Leistungsstörungen unverzüglich anzuzeigen.

 

8. Kündigung
8.1. Der Vermieter kann den Vertrag vor oder nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz vorheriger Mahnung fällige Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter Stornierungskosten nach Abschnitt 6 dieser Mietbedingungen verlangen.

8.2 Darüber hinaus kann der Vertrag sowohl durch den Kunden als durch den Vermieter gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorher­sehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Kunde und Vermieter werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der anderen Vertrags­partei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

9. Haftung des Vermieters

9.1 Der Vermieter haftet dem Kunden gegenüber für die vertrags- und gesetzesgemäße Bereit­stellung des Objekts.

9.2 Der Vermieter haftet für die sorgfältige Auswahl und Kontrolle des Schlüsselhalters und anderer mit dem Objekt betrauten Personen und Unternehmen.

9.3 Die Haftung des Vermieters für Vermögensschäden ist auf den anteiligen dreifachen Miet­preis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Klauseln werden Vermieter und Kunde durch wirksame ersetzen, die diesen wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommen.

10.2 Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird der Sitz der beklagten Partei als Gerichtsstand festgelegt.

BUCHUNGEN AB 15 JULI 2012

Martina Immobiliare Italienganznah hält  sich an die neuen Mietbestimmungen.

Folgend die wichtigsten Angaben  kopiert vom 

 

Deutscher Tourismusverband e.V.
Deutscher Tourismusverband
Service GmbH
Schillstraße 9
10785 Berlin

  

http://www.deutschertourismusverband.de/service/recht/preisangaben-in-der-werbung.html

 

Preisangabenverordnung

Pflicht zur Angabe des Endpreises in der Werbung

Immer wieder werden Vermieter und Buchungsportale wegen wettbewerbswidriger Werbung (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG) abgemahnt. Daher sind die Vorgaben der Preisangabenverordnung unbedingt zu beachten.

Beachten Sie:


Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung kann zu einer Abmahnung oder im Falle einer geahndeten Ordnungswidrigkeit sogar zu einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro führen!

I. Angabe des Endpreises

 Bei der Werbung für Ferienunterkünfte ist § 1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten!

§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngV ist ein Verbraucherschutzgesetz und lautet wie folgt:

Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise)“.

Definition des Endpreises:
Unter dem Endpreis ist der tatsächlich zu zahlende Preis einschließlich Umsatzsteuer und sämtlicher pauschaler und obligatorischer Nebenkosten zu verstehen. Das heißt Kosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie für Bettwäsche/Handtücher und die Endreinigung müssen grundsätzlich in den Mietpreis mit einbezogen werden.

Ausnahmen:

1. Nachweis des tatsächlichen Verbrauchs
Die Verpflichtung, den Endpreis anzugeben, schließt jedoch eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Nebenkosten nicht aus. Wenn ein Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung beispielsweise anhand eines Zählers geführt werden kann, dürfen Nebenkosten auch verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

2. Endreinigung
Lässt der Vermieter dem Gast die Wahl, ob die Endreinigung von ihm selbst durchgeführt oder vom Vermieter übernommen wird, so ist die Endreinigung keine obligatorische Nebenleistung. In diesem Fall dürfen die Kosten der Endreinigung gesondert ausgewiesen werden („Preise exklusive Endreinigung; wahlweise Endreinigung durch den Vermieter möglich: Aufpreis 50 -  80 € bei Hunden mehr “ oder „Endreinigung wahlweise durch den Vermieter: Aufpreis 50-80 €“).

3. Sonstige Wahlleistungen
Stellt der Vermieter dem Gast beispielsweise Bettwäsche und Handtücher als Wahlleistung zur Verfügung, darf er hierfür eine Mietgebühr in Rechnung stellen („Bettwäsche/Handtücher mietbar: Aufpreis 10 €/Person“). Hat der Vermieter die Betten dagegen bezogen und gehört dies zur vertraglich vereinbarten Leistung, sind die Kosten für Bettwäsche (und Handtücher) obligatorische Nebenleistungen und damit in den Endpreis einzurechnen.

4. Kurtaxe
Der DTV empfiehlt, die Kurtaxe immer gesondert aufzuführen und nicht in den Endpreis einzubeziehen, da es sich um eine kommunale Gebühr und nicht um einen Teil des Mietpreises handelt.
 


Die Regelung des § 1 Abs. 1 PAngVO gilt für alle Anbieter, die gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Leistungen gegenüber Endverbrauchern anbieten. Sie ist daher auch von Privatanbietern von Ferienunterkünften zu beachten.
Mit dem Angebot z.B. einer Ferienwohnung an Endverbraucher handelt der Privatvermieter in Gewinnerzielungsabsicht, er wird damit "ge-schäftsmäßig" in jedem Fall aber "regelmäßig in sonstiger Weise" tätig.